Berliner Testament

Gemeinsames Testament für Ehepaare — setzen Sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen Sie Schlusserben nach deutschem Erbrecht.

Von Rechtsexperten erstellt und geprüft Sofort-Download Bearbeitbares DOCX-Format
Nach aktuellem deutschen Recht Datenschutz gemäß DSGVO Keine versteckten Kosten Jederzeit kündbar Bereits von 50.000+ Nutzern verwendet

Rechtssicher

Entspricht §§ 2265-2273 BGB (gemeinschaftliches Testament)

Schutz für den Partner

Gegenseitige Alleinerbenstellung für maximale Absicherung

Mit Pflichtteilsklausel

Optionale Verwirkungsklausel gegen vorzeitigen Pflichtteil

Enthaltene Leistungen

  • Professionell ausgearbeitete Dokumentvorlage
  • Anpassbare Felder für Ihre Daten
  • Sofortiger Download nach der Zahlung
  • DOCX-Format — bearbeitbar in Word

Anleitung

  1. 1 Füllen Sie die Pflichtfelder im obigen Formular aus
  2. 2 Prüfen Sie die optionalen Felder für zusätzliche Anpassungen
  3. 3 Klicken Sie auf „Dokument erstellen" und schließen Sie die Zahlung ab
  4. 4 Laden Sie Ihr personalisiertes Dokument sofort herunter

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist die häufigste Form des gemeinschaftlichen Testaments unter Ehepaaren in Deutschland. Dabei setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger lebenden Partners erben die Schlusserben — in der Regel die gemeinsamen Kinder. Diese Regelung ist in den §§ 2265 bis 2273 BGB verankert und bietet dem überlebenden Ehegatten maximale finanzielle Absicherung.

Pflichtteilsstrafklausel — Schutz vor vorzeitigem Zugriff

Ein häufiges Problem beim Berliner Testament: Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern und damit den überlebenden Ehegatten finanziell belasten. Die Pflichtteilsstrafklausel (auch Verwirkungsklausel) schützt davor: Wer den Pflichtteil nach dem ersten Erbfall verlangt, wird auch beim zweiten Erbfall auf den Pflichtteil beschränkt. Diese Klausel ist in unserer Vorlage optional aktivierbar.

Berliner Testament online erstellen — Schritt für Schritt

Mit unserer Vorlage erstellen Sie ein rechtssicheres Berliner Testament in wenigen Minuten. Tragen Sie die Daten beider Ehegatten ein, bestimmen Sie die Schlusserben und deren Erbteile, und entscheiden Sie, ob Sie die Pflichtteilsstrafklausel aktivieren möchten. Nach dem Download erhalten Sie ein vollständiges DOCX-Dokument, das Sie ausdrucken und handschriftlich unterschreiben. Beachten Sie: Für die Wirksamkeit muss ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreiben und beide müssen es unterschreiben (§ 2267 BGB).

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Berliner Testament notariell beurkundet werden?
Nein, ein Berliner Testament ist auch ohne Notar gültig. Für die Wirksamkeit genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament vollständig handschriftlich verfasst und beide Ehegatten es mit Ort, Datum und Unterschrift versehen (§ 2267 BGB). Eine notarielle Beurkundung ist optional und empfiehlt sich vor allem bei komplexem Vermögen oder Immobilienbesitz.
Kann ein Berliner Testament widerrufen werden?
Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann das Berliner Testament durch ein gemeinsames neues Testament oder eine notariell beurkundete Erklärung widerrufen werden (§ 2271 BGB). Nach dem Tod eines Ehegatten ist der überlebende Partner grundsätzlich an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden — das ist der sogenannte Bindungseffekt.
Was passiert mit dem Pflichtteil der Kinder?
Die Kinder werden beim Berliner Testament zunächst enterbt und erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Sie haben jedoch einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Die Pflichtteilsstrafklausel soll verhindern, dass Kinder diesen Anspruch vorzeitig geltend machen.
Für wen eignet sich ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament eignet sich besonders für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die sich gegenseitig absichern möchten. Es ist ideal, wenn der überlebende Partner das gemeinsame Vermögen (z. B. eine Immobilie) uneingeschränkt nutzen soll, ohne dass die Kinder sofort ihren Erbteil fordern können.